Beritt-Vertrag
Inhalt der Ausbildung:
Gutachten erstellen, Ursachenforschung, Bodenarbeit, Beseitigen von Problemen des Pferdes, Einreiten, e.t.c., Einführung in die natürliche Körpersprache des Pferdes, Zusammenführung von Pferd und Reiter.
Begutachtung / Bewertung:
Vor der eigentlichen Arbeit muß das Pferd vor Ort besichtigt und getestet werden. Dabei werden Probleme von Pferd und Reiter ermittelt sowie über Umfang, Zeitaufwand und Kosten gesprochen.
Ausbildungsort:
Die Ausbildung kann vor Ort Stattfinden. In besonderen Fällen muß das Pferd mit Absprache des Eigentümers in einen anderen Stall verlegt werden.
Dauer der Ausbildung:
Ist abhängig vom Grad der Verhaltensstörung, der psychischen Verfassung und sonstigen natürlichen Eigenschaften des Pferdes.
Garantie:
Absolute Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da sie u. A. auch vom reiterlichen Können des Eigentümers, möglichen Einsatzbedingungen und zukünftiger Haltung abhängig ist.
Risiken:
Für körperliche Schäden des Pferdes während der Ausbildung werden vom Bereiter keine Haftung übernommen. Hufschmied- und Tierarztkosten übernimmt der Eigentümer. Schäden, die vom Pferd während der Ausbildung verursacht werden, werden von der Pferdehaftpflicht oder vom Eigentümer getragen
Allgemeine Bedingungen
Pferden helfen heißt: dem Pferd die Möglichkeit zu geben, uns zu verstehen!

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